Invasive gebietsfremde Arten

Die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 ist eine EU-Verordnung, die sich mit der Prävention und Verwaltung der Auswirkungen invasiver gebietsfremder Arten in Europa befasst. Diese Arten werden als solche betrachtet, die sich außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets etabliert haben und eine Bedrohung für die heimische biologische Vielfalt, die Ökosysteme und wirtschaftliche Interessen darstellen.

Einige der Gründe, warum invasive Arten eine besondere Aufmerksamkeit im Naturschutz verdienen, sind.

1. Verdrängung einheimischer Arten: Invasive Arten können heimische Arten verdrängen und ihre Lebensräume stören, was zu einem Rückgang der Biodiversität führt.

2. Störung von Ökosystemen: Durch die Einführung von gebietsfremden Arten können ganze Ökosysteme gestört werden, da sie oft nicht natürliche Feinde oder Regulationen haben.

3. Wirtschaftliche Auswirkungen: Invasive Arten können erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen, indem sie landwirtschaftliche Ernten zerstören, die Fischerei beeinträchtigen oder Infrastrukturen beschädigen.

4. Gesundheitliche Risiken: Einige invasive Arten können auch gesundheitliche Risiken für Mensch und Tier darstellen, indem sie Krankheiten übertragen oder allergische Reaktionen auslösen.

Einige Beispiele für Arten, die auf der Unionsliste der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 stehen, sind.

1. Asiatischer Marienkäfer (Harmonia axyridis)
2. Amerikanischer Mink (Neovison vison)
3. Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum)
4. Grauhörnchen (Sciurus carolinensis)
5. Japanischer Staudenknöterich (Fallopia japonica)
6. Signalkrebs (Pacifastacus leniusculus)

Die Verordnung enthält eine Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung, die als "Unionsliste" bekannt ist. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert und umfasst derzeit eine Vielzahl von Pflanzen, Tieren und Organismen, die als besonders schädlich für die europäischen Ökosysteme angesehen werden.

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